Förderungen
Energetische
Sanierung
Die
energetische Sanierung von Gebäuden wird Kreditanstalt für Wiederaufbau www.Kfw.de gefördert. Für einen Kreditantrag
sind vollständig vorab die Kosten in allen Gewerken zu benennen oder besser
eine Schätzung der Sanierungsmaßnahme durch einen Architekten durchzuführen.
Ebenso sind entsprechende Nachweise vor und nach der Durchführung der Maßnahme
beizubringen.
Es
werden Einzelmaßnahmen ebenso wie Maßnahmen zur kompletten Verbesserung des
Energiehaushaltes des Gebäudes gefördert. Die zu treffenden Maßnahmen betreffen
im Wesentlichen die Gebäudehülle und die (Heizungs)
Anlagentechnik. Die Verbesserung /Dämmung der Gebäudehülle stellt heute eine
komplexe bautechnische Aufgabe da, da entsprechende Fehler wie Wärmebrücken hierbei nicht nur zu
unerwünschten Energieverlusten, sondern auch zu Bauschäden /Schimmelbildung
führen kann. Eine fachliche Beratung, Ausführung und Koordination der
Einzelgewerke ist hierbei unerlässlich.
Immobilienbewertungen
In der
Immobilienbewertung wird der Wert einer Immobilien unterteilt in den Wert des
Gebäudes welches auf dem Grundstück steht und dem Grundstück selber Bei der
Bewertung eines Wohngebäudes wird bei normaler Instandhaltung von einer
Lebensdauer von 80 Jahren ohne Modernisierung ausgegangen(einzelne Bauteil
kürzer) . Für die noch zu erwartende Restlebensdauer werden entsprechende
Abschläge abgezogen.
Der
Wert des Grundstückes ist lediglich Markt abhängig und ist damit wesentlich
stabiler. Für Anhaltswerte halten die Ämter
Bodenrichtwerte bereit (www.boris.nrw.de), wobei im Einzelfall jedoch der Umfang
der Bebaubarkeit des Grundstückes und
der Nachbargrundstücke zu prüfen ist. Bebauungsvorschriften lassen hier nicht
bei jedem Grundstück die gleiche Ausnutzung zu.
Da selbst bei einer Eigentumswohnung, einem Einfamilienhaus oder größeres Baugrundstück immer Grund mit erworben wird ist die Beratung und Beurteilung durch den Fachmann somit unerlässlich.
Impressum
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
und §6 TDG:
Name: Dipl.-Ing. Architekt Berend Wöbbecke / Freier Architekt
Anschrift: Rosastr. 49, 45130 Essen
Telefon: 0049 (0)201 7 220 185
Telefax: 0049 (0)201 7 220 186
Email: mailto:bwoebbecke.de
Internet: www.woebbecke.de
UST-ID-Nr.: 112/5465/0833
Berufsbezeichnung: Architekt
Zuständige Kammer: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Staat, in dem der Titel verliehen wurde: Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
(1) Baukammerngesetz NRW (BauKaG
NRW)
(2) Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz
(DVO BauKG NRW)
(3) Satzung der Architektenkammer NRW
Zugänglich sind die genannten berufsrechtlichen Regelungen zum Beispiel
über die Internetseiten der Architektenkammer NRW, Rubrik "Mitglieder /
Gesetze, Verordnungen". Der direkte Link lautet: http://www.aknw.de/mitglieder/berufspraxis/gesetze-verordnungen/index.htm
Fotografie: Berend Wöbbecke © 2011
Gestaltung Webseite: Pragati Awasty © 2011
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vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dipl.-Ing. Berend
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