Förderungen



Energetische Sanierung

 

Die energetische Sanierung von Gebäuden wird Kreditanstalt für Wiederaufbau www.Kfw.de gefördert. Für einen Kreditantrag sind vollständig vorab die Kosten in allen Gewerken zu benennen oder besser eine Schätzung der Sanierungsmaßnahme durch einen Architekten durchzuführen. Ebenso sind entsprechende Nachweise vor und nach der Durchführung der Maßnahme beizubringen.

Es werden Einzelmaßnahmen ebenso wie Maßnahmen zur kompletten Verbesserung des Energiehaushaltes des Gebäudes gefördert. Die zu treffenden Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Gebäudehülle und die (Heizungs) Anlagentechnik. Die Verbesserung /Dämmung der Gebäudehülle stellt heute eine komplexe bautechnische Aufgabe da, da entsprechende Fehler  wie Wärmebrücken hierbei nicht nur zu unerwünschten Energieverlusten, sondern auch zu Bauschäden /Schimmelbildung führen kann. Eine fachliche Beratung, Ausführung und Koordination der Einzelgewerke ist hierbei unerlässlich.


Immobilienbewertungen

 

In der Immobilienbewertung wird der Wert einer Immobilien unterteilt in den Wert des Gebäudes welches auf dem Grundstück steht und dem Grundstück selber Bei der Bewertung eines Wohngebäudes wird bei normaler Instandhaltung von einer Lebensdauer von 80 Jahren ohne Modernisierung ausgegangen(einzelne Bauteil kürzer) . Für die noch zu erwartende Restlebensdauer werden entsprechende Abschläge abgezogen.

Der Wert des Grundstückes ist lediglich Markt abhängig und ist damit wesentlich stabiler. Für Anhaltswerte halten die Ämter Bodenrichtwerte bereit (www.boris.nrw.de), wobei im Einzelfall jedoch der Umfang der  Bebaubarkeit des Grundstückes und der Nachbargrundstücke zu prüfen ist. Bebauungsvorschriften lassen hier nicht bei jedem Grundstück die gleiche Ausnutzung zu.

Da selbst bei einer Eigentumswohnung, einem Einfamilienhaus  oder größeres Baugrundstück immer Grund mit erworben wird ist die Beratung und Beurteilung durch den Fachmann somit unerlässlich.

 

Impressum

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV und §6 TDG:

Name: Dipl.-Ing. Architekt Berend Wöbbecke / Freier Architekt

Anschrift: Rosastr. 49, 45130 Essen

Telefon: 0049 (0)201 7 220 185

Telefax: 0049 (0)201 7 220 186

Email: mailto:bwoebbecke.de

Internet: www.woebbecke.de

UST-ID-Nr.: 112/5465/0833

Berufsbezeichnung: Architekt

Zuständige Kammer: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Staat, in dem der Titel verliehen wurde: Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

(1) Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)

(2) Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (DVO BauKG NRW)

(3) Satzung der Architektenkammer NRW

Zugänglich sind die genannten berufsrechtlichen Regelungen zum Beispiel über die Internetseiten der Architektenkammer NRW, Rubrik "Mitglieder / Gesetze, Verordnungen". Der direkte Link lautet: http://www.aknw.de/mitglieder/berufspraxis/gesetze-verordnungen/index.htm

 

Fotografie: Berend Wöbbecke © 2011

 

Gestaltung Webseite: Pragati Awasty © 2011

 

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